Förderung/BAFÖG

Alle Fachausbildungen können nach Maßgabe folgender Gesetze gefördert werden, sofern die individuellen Voraussetzungen dafür vorliegen: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert als Regelfall die berufliche Erstausbildung („Schüler-BAföG“). Zuständige Behörde ist die Kommunalverwaltung (Stadt- bzw. Kreisverwaltung) des Wohnortes.

Seit der BAföG-Reform besteht für volljährige Schüler/innen auch die Möglichkeit, einen Bildungskredit während der letzten beiden Jahre ihrer beruflichen Ausbildung zu erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Hompage für BAföG.

SchülerInnen des NTK gewährt die VR-Bank Südpfalz eG in Landau günstige Konditionen für Ausbildungsdarlehen.

Speziell PTAs können sich mit einem erfolgreichen Abschluss für ein Weiterbildungs-Stipendium qualifizieren.